Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen.
Für Betriebe, die an Geschäftsmodell, Vertrieb, Organisation oder Finanzierung arbeiten. Registriert im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Beraternummer 230339.
Antragsberechtigt ist dein Unternehmen, nicht der Berater. Es kann beim BAFA einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen; ob er bewilligt wird, entscheidet das BAFA im Einzelfall.
Worum es in der Beratung geht
Förderfähig sind konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In meiner Praxis sind das typischerweise:
- Geschäftsmodell und Positionierung, wenn das Angebot gewachsen ist und niemand mehr sagen kann, womit wirklich Geld verdient wird
- Vertrieb und Angebotssystematik, wenn viel Aufwand in Anfragen fließt, die nichts einbringen
- Finanz- und Liquiditätsplanung, Kalkulation, Kapitalbedarf
- Prozesse und Organisation, auch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
- Technologie und Innovation, etwa die Frage, ob sich additive Fertigung für dich rechnet
Was nicht förderfähig ist. Die Umsetzung. Eine Beratung zur Digitalisierung ist förderfähig, das Erstellen einer Website, einer App oder von Software nicht. Ebenso wenig Druckerzeugnisse, Hardware, überwiegend rechtliche oder steuerliche Fragen, Gutachten sowie Beratungen, die überwiegend Fördermittel zum Thema haben.
Zum möglichen Zuschuss
Das hängt von zwei Dingen ab: von den förderfähigen Beratungskosten und vom Standort deines Unternehmens, nicht von meinem. Die verbindlichen Fördersätze veröffentlicht das BAFA selbst, und sie ändern sich mit der Förderrichtlinie. Deshalb stehen hier keine Zahlen, die morgen falsch sein könnten. Die aktuellen Bedingungen findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Sicher ist nur eines: Den Anteil, den ein Zuschuss nicht abdeckt, trägt dein Unternehmen selbst. Wie hoch dieser Eigenanteil in deinem Fall ausfällt, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch, anhand deines Standorts und des geplanten Umfangs.
Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Ob eine Förderung gewährt wird, entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall. Eine Förderung kann dir niemand zusagen, ich auch nicht.
Der Ablauf
Davor liegt das Erstgespräch. Es ist keine Beratung im Sinne des Programms, sondern die Klärung, ob dein Anliegen hineinpasst und ob ich der Richtige dafür bin. Es findet vor jeder Antragstellung statt, und ich stelle dafür nichts in Rechnung.
Ab hier ist die Reihenfolge vorgeschrieben. Wird sie nicht eingehalten, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Antrag. Du stellst den Antrag online beim BAFA, vor Beginn der Beratung. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Bei Verständnisfragen helfe ich, den Antrag stellst du selbst.
Rückmeldung abwarten. Erst nach der Rückmeldung der Leitstelle dürfen wir den Beratungsvertrag schließen und mit der Beratung beginnen.
Beratung. Analyse deiner Ausgangslage, Bewertung, dann Handlungsempfehlungen mit einer Anleitung zur Umsetzung. Höchstens fünf Beratungstage.
Bericht und Abrechnung. Du bekommst den Beratungsbericht und meine Rechnung. Beides brauchst du für den Verwendungsnachweis, der innerhalb von sechs Monaten einzureichen ist.
Zwei Fristen, an denen es oft scheitert. Die sechs Monate laufen ab der Rückmeldung, nicht ab dem Beratungsende. Und meine Rechnung muss innerhalb dieser Frist vollständig bezahlt sein, eine Teilzahlung genügt nicht.
Im Erstgespräch klären wir, ob dein Anliegen förderfähig ist. Danach bekommst du ein Angebot mit festem Umfang.