Der Gutschein für ein Gründungscoaching, erklärt.
Wenn du arbeitsuchend bist und dich selbstständig machen willst, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Coaching finanzieren. Diese Seite erklärt das Verfahren, ohne etwas zu verkaufen. Sie darf gern weitergegeben werden.
Worum es geht
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist eine Leistung nach § 45 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Mit ihm kannst du eine Maßnahme zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit in Anspruch nehmen. Die Kosten der Maßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im bewilligten Umfang.
Wichtig, gleich vorweg. Auf den Gutschein besteht kein Rechtsanspruch. Es ist eine Ermessensleistung: Die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.
Wer grundsätzlich infrage kommt
- Du bist arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht, etwa nach einer Kündigung während der laufenden Frist
- Du beziehst Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, oder hast Anspruch darauf
- Du verfolgst ernsthaft das Ziel, dich selbstständig zu machen
Wer bereits gekündigt hat oder gekündigt wurde, kann sich frühzeitig arbeitsuchend melden und muss nicht warten, bis das Arbeitsverhältnis endet.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
Arbeitsuchend melden. Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, je nachdem, welche Stelle für dich zuständig ist.
Termin mit der Vermittlungsfachkraft. Schildere dein Vorhaben. Es hilft, wenn du schon sagen kannst, was du vorhast und warum du dafür Unterstützung brauchst.
Entscheidung der Fachkraft. Sie entscheidet, ob ein Gutschein ausgestellt wird, für welchen Umfang und für welchen Zeitraum.
Maßnahme und Träger wählen. Mit dem Gutschein suchst du dir selbst eine passende Maßnahme bei einem Bildungsträger aus, der nach AZAV zugelassen ist. Ob ein bestimmter Coach eingesetzt werden kann, klärst du vor der Einlösung mit dem Träger.
Coaching. Der Träger rechnet mit der Agentur ab. Im Umfang des Gutscheins trägst du die Kosten der Maßnahme nicht selbst.
Welche Rolle ich dabei habe
Damit das klar ist: Ich bin kein Bildungsträger. Die Maßnahme wird von einem nach AZAV zugelassenen Träger durchgeführt, der die Zulassung besitzt und mit der Agentur abrechnet. Ich bin der Coach, der mit dir arbeitet.
Praktisch heißt das: Wenn du mit mir arbeiten möchtest, klären wir im Erstgespräch, über welchen Träger das möglich ist. Vor der Einlösung bestätigt dir der Träger, ob ich eingesetzt werden kann.
Häufige Missverständnisse
Bekomme ich den Gutschein, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?
Nicht automatisch. Die Voraussetzungen sind notwendig, aber nicht hinreichend. Die Fachkraft entscheidet nach Ermessen, ob die Maßnahme in deinem Fall sinnvoll ist.
Kann ich mir den Coach aussuchen?
Die Maßnahme und damit den Träger suchst du dir mit dem Gutschein selbst aus. Ob du innerhalb eines Trägers eine bestimmte Person als Coach bekommst, regelt der Träger. Frag das vor der Einlösung direkt dort nach.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Für die Maßnahme im Umfang des Gutscheins nicht, der Träger rechnet mit der Agentur oder dem Jobcenter ab. Wird dir trotzdem eine Zahlung abverlangt, frag nach, wofür genau, und sprich im Zweifel mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Was passiert, wenn ich mich doch nicht selbstständig mache?
Ein Coaching kann auch zu der begründeten Entscheidung führen, nicht zu gründen. Diese Erkenntnis vor dem Start ist günstiger als danach. Was sie für die laufende Maßnahme bedeutet, klärst du mit dem Träger und der Agentur.
Wie du das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft vorbereitest, hängt von deiner persönlichen Lage ab. Deshalb besprechen wir das im Einzelgespräch.
Stand dieser Seite: September 2026. Verbindlich ist die Information der Bundesagentur für Arbeit zu Maßnahmen bei einem Träger.